Fischereirecht
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Den Fischereischein können Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim direkt im Rathaus oder online über das Formular im Bürgerserviceportal beantragen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pollich,
Brigitte
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0 84 58 / 39 97 - 15 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 4 - EG | brigitte.pollich@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Fischereirecht
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr