Sperrmüll
Im Landkreis Eichstätt gibt es keine festen Termine für die allgemeine Sperrmüllabfuhr. Das Sperrmüllsystem besteht aus zwei Komponenten:
1. Abgabe über Container auf dem Wertstoffhof
Zur Abgabe von Sperrmüll steht am Wertstoffhof ein 40 m³ Container bereit, der den Bürgern das ganze Jahr zu den Öffnungszeiten zur Verfügung steht. Die Anlieferung von haushaltsüblichen Mengen (bis zu 3 Kubikmeter) ist für private Haushalte kostenlos.
Als Landkreisbürger können Sie auch jeden anderen Wertstoffhof im Landkreis Eichstätt nutzen.
2. Sperrmüllabholung auf Antrag
Jeder Haushalt, der an die Restmüllabuhr des Landkreises Eichstätt angeschlossen ist, kann einmal pro Jahr eine kostenlose Sperrmüllabholung in haushaltsüblicher Menge (bis 3 m³) beantragen.
Bei der Anmeldung ist jeweils die Nummer der Gebührenmarke der Restmülltonne zur Identifizierung des Anmelders anzugeben. Zudem müssen Sie die Gegenstände, die entsorgt werden sollen, benennen, damit das Abfuhrunternehmen die Tour entsprechend planen kann.
Die angemeldeten Sperrmüllteile werden innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt. Der genaue Termin wird Ihnen ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich durch das Landratsamt mitgeteilt.
Soweit nach der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet waren oder die nicht zum Sperrmüll gehören, ist der Platz von demjenigen zu räumen, der die Abholung beantragt hat.
Achtung: Haushaltsauflösungen mit einer Menge über 3 Kubikmeter (3 m³) werden nicht unterstützt.
Die Anmeldung dafür ist auf zwei Arten möglich:
a) über Sperrmüllkarte per Post:
Die Karten dazu liegen bei den Gemeindeverwaltungen aus und sind in der neuen Abfallfibel zum heraustrennen enthalten. Das Porto zahlt das Abfuhrunternehmen für Sie.
b) über das Internet:
Hier gehts zur Online-Anmeldung
Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier:
Wer ist mit der Sperrmüllabfuhr beauftragt?
Mit der Abfuhr ist die Firma
Bachhuber & Partner Entsorgungs GmbH
Untermühlweg 3, 92339 Beilngries
Tel: 08461/436
www.bachhuberundpartner.de
beauftragt.
Was ist Sperrmüll ?
Zum Sperrmüll gehören sperrige Teile aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.
- Möbelstücke, z.B. Tisch, Stuhl, Schrank, Regal,
- Polstermöbel, z.B. Sessel, Sofa, Eckbank, Bürostuhl, Matratze
- Gartenmöbel, z.B. Liegestuhl, Sonnenschirm
- Leere Behältnisse, z.B. Regentonne, Koffer, Wäschekorb
- Größere Spiel- und Sportgeräte: z.B. Sandkasten, Planschbecken, Tischtennisplatte, Dreirad, Ski
Was ist kein Sperrmüll ?
- Behältnisse (Säcke, Kartons) die mit Kleinteilen gefüllt sind (- Restmülltonne, Restmüllsack)
- Wertstoffe wie Glas, Altpapier, Kartonagen, Styropor, Folien (- Glascontainer, Papiertonne, Wertstoffhof)
- Elektrogeräte aller Art (- Abgabe auf allen Wertstoffhöfen)
- Komplette Haushaltsauflösungen (- privates Entsorgungsunternehmen)
- Baustellenabfälle (- privates Entsorgungsunternehmen)
- Problemmüll / Flüssigkeiten (- Problemmüllsammlung)
- Bauschutt, Toilettenschüssel, Waschbecken (- Bauschuttcontainer oder Deponie)
- Autoteile, Reifen (- Fachhandel, Abgabe i.d.R. dort möglich, wo sie das neue Teil kaufen)
Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr