Abfallbeseitigungsgebühren
Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung erhebt der Landkreis Eichstätt; den Gebührenbescheides erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim im Auftrag des Landkreises Eichstätt.
Die Gebühren richten sich nach der Größe des jeweiligen Abfallbehälters und sind der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Eichstätt zu entnehmen, siehe unter Formulare.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Heigl,
Beate
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0 84 58 / 39 97 - 0 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 15 - OG | beate.heigl@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Abfallbeseitigungsgebühren
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Natzer,
Helga
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0 84 58 / 39 97 - 19 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 15 - OG | helga.natzer@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Abfallbeseitigungsgebühren
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr