Wohnungsgeberbestätigung
Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland) dem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die zwingend zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird. Nur die Vorlage des Mietvertrages reicht als Wohnungsgeberbestätigung nicht aus.
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Eigentümer der Wohnung (falls er nicht gleichzeitig Vermieter ist)
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- und Auszugsdatum
- die Anschrift der Wohnung (mit kompletter Lage, z. B. erstes Obergeschoss, Wohnung Nr. 8) sowie
- Namen und Vornamen aller meldepflichtigen Personen.
Um Wohnungsgebern und Eigentümern die Arbeit zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine entsprechende Wohnungsgeberbescheinigung zur Verfügung. Diese kann während der Öffnungszeiten in Papierform abgeholt bzw. unter Formulare heruntergeladen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit online eine Wohnungsgeberbestätigung an die VG Eitensheim weiterzuleiten.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist kostenlos.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fixmer,
Daniela
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0 84 58 / 39 97 - 14 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | daniela.fixmer@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohnungsgeberbestätigung
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Hennig,
Anja
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0 84 58 / 39 97 - 10 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | anja.hennig@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wohnungsgeberbestätigung
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr