An- Ab- und Ummeldung
Für die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim erscheinen.
Der Online-Dienst "Wohnsitzanmeldung" ist aktuell für Anmeldungen von unverheirateten Personen über 18 Jahren möglich. Anmeldungen sind nur von der bisherigen in die künftige Haupt- oder alleinige Wohnung möglich. Der Status der aktuellen Nebenwohnung bleibt unverändert.
Somit verkürzt sich der Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung - eine persönliche Erscheinung im Einwohnermeldeamt ist jedoch trotzdem notwendig.
Meldepflicht:
Die Anmeldepflicht im Einwohnermeldeamt beträgt zwei Wochen ab dem Bezug einer Wohnung.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die Meldefrist zwei Wochen. Eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, ist auch möglich. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen die Adresse im Ausland anzugeben.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).
Die An-, Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fixmer,
Daniela
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0 84 58 / 39 97 - 14 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | daniela.fixmer@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
An- Ab- und Ummeldung
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Hennig,
Anja
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0 84 58 / 39 97 - 10 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 3 - EG | anja.hennig@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
An- Ab- und Ummeldung
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr