Fischereirecht

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim direkt im Rathaus oder online über das Formular im Bürgerserviceportal beantragen.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Pollich, Brigitte
0 84 58 / 39 97 - 15 0 84 58 / 39 97 - 27 4 - EG
Kontakt
Zimmer: 4 - EG
Telefon: 0 84 58 / 39 97 - 15
Fax: 0 84 58 / 39 97 - 27
Anschrift
85117 Eitensheim
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Fischereirecht

Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Eichstätter Str. 8
85117   Eitensheim
Kontakt
Telefon: 08458/3997-0
Fax: 08458/3997-27
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr