Verkehrsrecht
Allgemeines Verkehrswesen, Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, Beschilderungen, Baustellen auf öffentlichen Straßen und Wegen etc.
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Tyroller,
Laura
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0 84 58 / 39 97 - 16 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 2 - EG | laura.tyroller@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Verkehrsrecht
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Kraus,
Nicole
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0 84 58 / 39 97 - 24 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 2 - EG | nicole.kraus@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Stellvertreterin:
Verkehrsrecht
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr