Genehmigung von Veranstaltungen
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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 Abs.1 GastG)
Online-Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes über das Bürgerservice-Portal
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Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Online-Antrag auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen über das Bürgerservice-Portal
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Brauchtumsfeuer anmelden
Online-Antrag auf Genehmigung eines Brauchtumsfeuers über das Bürgerservice-Portal
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kraus,
Nicole
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0 84 58 / 39 97 - 24 | 0 84 58 / 39 97 - 27 | 2 - EG | nicole.kraus@eitensheim.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Genehmigung von Veranstaltungen
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Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim
Montag bis Freitag 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr