Bestattungswesen

Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist den Angehörigen freigestellt.

Die Ruhefrist bei Erdbestattungen ist 20 Jahre, bei Urnenbestattungen wird die Ruhefrist auf 10 Jahre festgelegt.

Der gemeindliche Friedhof befindet sich außerhalb Eitensheim, Richtung Buxheim. Im Rahmen der Friedhofssanierung wurden 2019 die Wege erneuert sowie 12 Erdurnengräber und 2 Urnenwände errichtet. 

Friedhofsgebühren ab 01.01.2025
Einzelerdgrab 75,00 € / Jahr
Familienerdgrab 95,00 € / Jahr
Familienerdurnengrab 1,30 x 0,80 m 75,00 € / Jahr
Familienerdurnengrab mit Abdeckung 50,00 € / Jahr (zzgl. Grabplatte 250,00 € - ohne Beschriftung)
Urnenwandgrab mit zwei Plätzen 75,00 € / Jahr (zzgl. Abdeckplatte 310,00 € - ohne Beschriftung)
Urnenwandgrab mit vier Plätzen 95,00 € / Jahr (zzgl. Abdeckplatte 360,00 € - ohne Beschriftung)
Leichenhausgebühr 250,00 € pauschal
Sargkühlung 40,00 € / Tag