Bestattungswesen
Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist den Angehörigen freigestellt.
Die Ruhefrist bei Erdbestattungen ist 20 Jahre, bei Urnenbestattungen wird die Ruhefrist auf 10 Jahre festgelegt.
Der gemeindliche Friedhof befindet sich außerhalb Eitensheim, Richtung Buxheim. Im Rahmen der Friedhofssanierung wurden 2019 die Wege erneuert sowie 12 Erdurnengräber und 2 Urnenwände errichtet.
Friedhofsgebühren ab 01.01.2025 | |
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Einzelerdgrab | 75,00 € / Jahr |
Familienerdgrab | 95,00 € / Jahr |
Familienerdurnengrab 1,30 x 0,80 m | 75,00 € / Jahr |
Familienerdurnengrab mit Abdeckung | 50,00 € / Jahr (zzgl. Grabplatte 250,00 € - ohne Beschriftung) |
Urnenwandgrab mit zwei Plätzen | 75,00 € / Jahr (zzgl. Abdeckplatte 310,00 € - ohne Beschriftung) |
Urnenwandgrab mit vier Plätzen | 95,00 € / Jahr (zzgl. Abdeckplatte 360,00 € - ohne Beschriftung) |
Leichenhausgebühr | 250,00 € pauschal |
Sargkühlung | 40,00 € / Tag |