Bestattungswesen
Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist den Angehörigen freigestellt.
Die Ruhefrist bei Erdbestattungen ist 20 Jahre, bei Urnenbestattungen wird die Ruhefrist auf 10 Jahre festgelegt.
Der gemeindliche Friedhof befindet sich außerhalb Eitensheim, Richtung Buxheim. Im Rahmen der Friedhofssanierung wurden 2019 die Wege erneuert sowie 12 Erdurnengräber und 2 Urnenwände errichtet.
Aufgrund der umfangreichen Sanierungsarbeiten und Angebotserweiterungen für Urnenbestattungen werden die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen ab 01.01.2020 wie folgt erhoben:
Friedhofsgebühren seit 01.01.2020 | |
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Einzelerdgrab | 52,00 € / Jahr |
Familienerdgrab | 78,00 € / Jahr |
Familienerdurnengrab 1,30 x 0,80 m | 52,00 € / Jahr |
Familienerdurnengrab, nur Stehle zulässig, keine Abdeckung erlaubt | 78,00 € / Jahr |
Familienerdurnengrab mit Grabplatte | 40,00 € / Jahr (zzgl. Grabplatte 250,00 €) |
Urnenwand-Doppelkammergrab | 60,00 € / Jahr (zzgl. Abdeckplatte 310,00€) |
Urnenwand-Viererkammergrab | 90,00 € / Jahr (zzgl. Abdeckplatte 360,00€) |
Leichenhausgebühr | 195,00 € pauschal |
Kühlung | 20,00 € / Tag |