Wasserzählerablesung für die Jahresabrechnung 2023
In Kürze werden wir die Jahresabrechnung der Benutzungsgebühren für Wasser, Abwasser und erstmalig auch die Gebühren für Niederschlagswasser für das Jahr 2023 erstellen.
Wie gewohnt erhalten alle Eigentümer Ablesebriefe um uns den Wasserzählerstand mitteilen zu können.
Für die Zählerstandsmeldung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Online-Meldung über die Internetseite oder ganz bequem per QR-Code
- per Fax oder E-Mail
- Rückgabe des ausgefüllten Antwortschreibens über den gemeindlichen Briefkasten oder auf dem Postweg
Die genannten Übermittlungswege werden auf dem Ablesebrief ausführlich beschrieben.
Um eine fristgerechte Erstellung der Abrechnung vornehmen zu können, ist für uns sehr wichtig, dass uns der Zählerstand pünktlich geliefert wird.
Bitte nehmen Sie die Meldung bis spätestens 31.12.2023 vor!
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Gesplittete Abwassergebühren
Auf den Jahresabrechnungen 2023 wird nun erstmalig die Niederschlagswassergebühr ersichtlich sein.
Neben dem individuellen Frischwasserverbrauch einzelner Haushalte wird nun auch der Anteil der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken
berücksichtigt. Gebühren für die Regenwasserbeseitigung fallen nur an, wenn Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, nicht aber, wenn es auf
dem eigenen Grundstück versickert.
Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden dadurch gerechter verteilt. Mit dem Selbstauskunftsverfahren, bei dem jeder Grundstückeigentümer einen Erhebungsbogen erhalten hat, konnten Änderungen oder Abweichungen dem Abwasserverband mitgeteilt werden. Weitere Änderungen können dem Abwasserverband jederzeit mitgeteilt werden und werden dann ab dem Zeitpunkt der Änderung berücksichtigt. Ebenso müssen Neubauten, Anbauten und sonstige bauliche Änderungen dem Abwasserverband angezeigt werden.
Zudem werden Poolbefüllungen seit 2023 nicht mehr von der Abwassergebühr befreit. Poolwasser gilt als Abwasser und muss in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal eingeleitet werden. Über Gartenwasserzähler verwendetes Wasser für Poolbefüllungen ist der Gemeinde zu melden.
Nähere Informationen zum Thema gesplitteten Abwassergebühr finden Sie auf der Homepage des Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt Nord.
Bitte überprüfen Sie die angegebene Fläche, mit der Fläche, die Ihnen durch das Feststellungsschreiben des Abwasserzweckverbandes mitgeteilt wurde. Eventuelle Abweichungen sollten gleich abgeklärt werden.
Bei Fragen zur Ermittlung der Fläche wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt Nord unter folgender Telefonnummer: 08458 / 6013 oder 6014
Bei Fragen zur Darstellung auf dem Abrechnungsbescheid wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim.