Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 8. Oktober 2023
Am Sonntag, 8. Oktober, findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Wer an diesem Tag keine Zeit hat ins Wahllokal zu gehen, kann auch wieder per Briefwahl seine Stimme abgeben.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort angefordert werden – unter anderem auch online über das Bürgerservice-Portal oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
--> Hier geht's direkt zum Briefwahlantrag.
Alternativ kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt im Eitensheimer Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 3 abgegeben werden.
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 15 bis 18 Uhr. Wer nicht zu den Öffnungszeiten im Rathaus kommen kann, kann den ausgefüllten Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Die Unterlagen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt per Gemeindebotin zugestellt.
Wie der Website des Innenministeriums zu entnehmen ist, müssen die Anträge für die Briefwahl spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. Oktober, um 15 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die nachzuweisen ist) können sie auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief selbst muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen.
Nachfolgend noch eine Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 über die Berichtigung bei Stimmzettel C und D:
Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern - Sonderausgabe vom 14.09.2023
Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl