Landesweit einheitlicher Probealarm am 13. März 2025 ab 11 Uhr

Erstmalig wird auch das Signal zur Entwarnung der Bevölkerung mit ausgelöst.

Im Rahmen des landesweiten einheitlichen Probealarms am 13. März 2025 ab 11 Uhr wird die Warnung der Bevölkerung geprobt. 

Mit dem Probealarm wird die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme überprüft und die Bevölkerung auf die jeweilige Bedeutung des Sirenensignals bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit hingewiesen. Das Signal zur Entwarnung erfolgt um 11:30 Uhr.

Warnung  =  auf- und abschwellender Heulton von einer Minute 

Dieser Alarm soll die Bevölkerung veranlassen anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

Entwarnung  =  durchgehender Dauerton von einer Minute

Der Dauerton zeigt an, dass die gemeldete Gefahr nicht mehr besteht. 

Neben dem Sirenensignal werden auch andere Warnmittel (wie Warn-Apps sowie das bundesweit neu eingeführte Cell Broadcast) getestet.

Weitere Informationen zum Probealarm finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.