Information aus dem Fundbüro

Bekanntmachung der aktuellen Fundgegenstände

Folgende Fundgegenstände können vom Eigentümer während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 3, abgeholt werden:

  • Kopfhörer (Apple) weiß
  • Kopfhörer (JBL) schwarz
  • verschiedene Schlüssel
  • Brille (Armani)
  • Armband (Rosenkranz)
  • Armbanduhr/Fitnessuhr (schwarz)
  • Handy Samsung (schwarz/Silber)
  • Kuscheltier Fuchs
  • Autoschlüssel (Opel)
  • Rucksack NUOXIYA (dunkelblau)
  • Rucksack Asge (blau/schwarz)
  • Turnbeutel Bay. Fußball-Verband (schwarz)
  • 6 Fahrräder.

Bei Abholung eines Fundgegenstandes bitte einen Nachweis über das Eigentum (z. B. Rechnung, Foto, detailierte Beschreibung) des verlorenen Gegenstandes sowie ein gültiges Ausweisdokument vorlegen!

Aufbewahrung:
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.