Information aus dem Fundbüro
Folgende Fundgegenstände können vom Eigentümer während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 3, abgeholt werden:
- Kopfhörer (Apple) weiß
- Kopfhörer (JBL) schwarz
- verschiedene Schlüssel
- Brille (Armani)
- Armband (Rosenkranz)
- Armbanduhr/Fitnessuhr (schwarz)
- Handy Samsung (schwarz/Silber)
- Kuscheltier Fuchs
- Autoschlüssel (Opel)
- Rucksack NUOXIYA (dunkelblau)
- Rucksack Asge (blau/schwarz)
- Turnbeutel Bay. Fußball-Verband (schwarz)
- 6 Fahrräder.
Bei Abholung eines Fundgegenstandes bitte einen Nachweis über das Eigentum (z. B. Rechnung, Foto, detailierte Beschreibung) des verlorenen Gegenstandes sowie ein gültiges Ausweisdokument vorlegen!
Aufbewahrung:
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.