Erweiterte Öffnungszeiten der VG zur Wahl
Das Eitensheimer Rathaus hat für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 die Öffnungszeiten wie folgt erweitert:
Freitag | 06.10.2023 | 13:00 - 15:00 Uhr |
Samstag | 07.10.2023 | 10:00 - 12:00 Uhr |
Sonntag | 08.10.2023 | 10:00 - 15:00 Uhr |
Wer am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen kann, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Die Briefwahlunterlagen können online bis 04.10.2023 um 12 Uhr über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Bürgerservice-Portal angefordert werden.
--> Hier geht's direkt zum Briefwahlantrag.
Nach dem 04.10.2023 - 12 Uhr geben Sie bitte den Briefwahlantrag (ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung) direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim (Briefkasten) ab.
Der Briefwahlantrag muss spätestens bis Freitag, 6. Oktober, um 15 Uhr der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die nachzuweisen ist) können sie auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief selbst muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingehen.
Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl