Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen
Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es
handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Tipps zur Fehlervermeidung:
Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung schleicht sich leider immer wieder mal ein kleiner "Fehlerteufel" ein. Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, hat das Finanzamt Eichstätt für die Bürger ein Informationsblatt herausgegeben, um typische Fehler zu vermeiden.
Hier zum Downloaden:
Informationsblatt Grundsteuererklärung zur Fehlervermeidung
Für weitergehende Fragen steht Ihnen auch die Grundsteuer-Hotline zur Verfügung: 089/3070 0077
Des Weiteren erhalten Sie alle relevanten Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de