Der Abwasserzweckverband informiert über die gesplitteten Abwassergebühren

Poolbefüllungen werden ab 2023 nicht mehr von der Abwassergebühr befreit.

Seit dem 1.1.2023 gelten im Verbandsgebiet der Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord die gesplitteten Abwassergebühren. Hier noch einmal
eine kurze Zusammenfassung der Änderungen:

Neben dem individuellen Frischwasserverbrauch einzelner Haushalte wird zukünftig auch der Anteil der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken berücksichtigt. Gebühren für die Regenwasserbeseitigung fallen nur an, wenn Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, nicht aber, wenn es auf dem eigenen Grundstück versickert.
Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden dadurch gerechter verteilt. Mit dem Selbstauskunftsverfahren, bei dem jeder Grundstückeigentümer einen Erhebungsbogen erhalten hat, konnten Änderungen oder Abweichungen dem Abwasserverband mitgeteilt werden. Weitere Änderungen können dem Abwasserverband jederzeit mitgeteilt werden. Ebenso müssen Neubauten, Anbauten und sonstige bauliche Änderungen dem Abwasserverband angezeigt werden.

Erstmals kommt die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit der Abrechnung 2023 zu tragen, die Sie voraussichtlich Ende 2023 / Anfang 2024 erhalten. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2023 werden, wie bisher, anhand Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet.
Nähere Informationen zum Thema Gesplittete Abwassergebühr finden Sie auf der Homepage des Zweckverbandes .

Wichtig:

Poolbefüllungen werden ab 2023 nicht mehr von der Abwassergebühr befreit. Poolwasser gilt als Abwasser und muss in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal eingeleitet werden. Über Gartenwasserzähler verwendetes Wasser für Poolbefüllungen ist der Gemeinde zu melden.

Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord

AdresseZweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord
Untere Marktstraße 5
85080   Gaimersheim
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Telefon: 08458 6014
Fax: 08458 6879