Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Alle Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen zugestellt – Die Briefwahlunterlagen können nach Erhalt entsprechend beantragt werden.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf einen Wahlschein.

Sollten sie Briefwahl beantragen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

über das Online Verfahren des Bürgerservice-Portals

  • einfach den QR-Code von der Wahlbenachrichtigung abscannen (Ihre Daten werden automatisch übernommen)
  • oder über folgenden Link: Briefwahlantrag (bitte die persönlichen Daten entsprechend der Wahlbenachrichtigung angeben)

Das Online-Verfahren ist vom 13.01.2025 bis zum 17.02.2025 (18 Uhr) frei geschaltet

oder

schriftlich mit dem Formblatt Antrag auf einen Wahlschein (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)

Füllen Sie bitte das Formblatt aus und werfen es in den Gemeindebriefkasten vor dem Rathaus.
Sie erhalten dann in den nächsten Tagen per Zustellung Ihre Briefwahlunterlagen.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder bei Rückfragen können Sie sich gern an das Wahlamt der VG Eitensheim wenden. 


Ihre Briefwahlunterlagen (rosa Kuvert mit Ihren Stimmzetteln) können Sie dem Wahlamt der VG Eitensheim wie folgt zukommen lassen:

  • Einwurf in den Gemeindebriefkasten (im Carlshof)
  • persönliche Abgabe im Rathaus, Eichstätter Str. 8, Zimmer 3

Bitte NICHT in einen gelben Postkasten einwerfen.

Achtung! Bitte beachten Sie, den Postweg/Zustellungszeiten für die Auslieferung sowie die Rücksendung der Unterlagen. 

Hinweise:

  • Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde nur bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag 23.02.2025, 15:00 Uhr, entgegengenommen.
  • Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
  • Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 23.02.2025, 15:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.
  • Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen!

Wahlamt

Name Telefon Telefax Zimmer
Werfl, Isabel
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 21 0 84 58 / 39 97 - 27 3 - EG
Hennig, Anja
Sachbearbeiterin
0 84 58 / 39 97 - 10 0 84 58 / 39 97 - 27 3 - EG
Regler, Alfred
Geschäftsstellenleiter
0 84 58 / 39 97 - 17 0 84 58 / 39 97 - 27 1 - EG