Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?

Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.

Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.

Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de  unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ >  „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.

Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.