Abkochgebot für Trinkwasser in Eitensheim

Bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers wurden Enterokokken (Bakterien) im Netz festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme wurde vom Fachbereich Gesundheitswesen des Landratsamtes Eichstätt ein Abkochgebot für das gesamte Gemeindegebiet erlassen.

Es gilt ab sofort bis auf weiteres ein Abkochgebot für unser Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung in Eitensheim. Bitte halten Sie sich an folgende Vorgaben:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
  • Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für alle anderen Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
     

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Das Abkochgebot gilt bis auf weiteres. Sobald die Nachkontrollen wieder im Normbereich sind, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben werden können.

Eitensheim, 02.09.2022

Gemeinde Eitensheim

Manfred Diepold, Erster Bürgermeister

Bei weiteren Fragen zum Trinkwasser wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Eitensheim Tel. 08458/3997-0.