Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer in der Gemeinde Eitensheim

05. Dezember 2024: Der Gemeinderat Eitensheim hat am 31.10.2024 eine Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer in der Gemeinde Eitensheim (Grundsteuer-Hebesatzsatzung) beschlossen.

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre:   400 v.H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre:   260 v.H.