Bekanntmachung vom Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord

27. September 2024: Über eine öffentliche Auslegung im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens nach Art. 69 Satz 2 BayWG i.V. m. Art 72 bis 78 BayVwVfg

Die Abwasserbeseitigungsgruppe Ingolstadt-Nord hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die  Einleitung von Niederschlagswasser aus den Baugebieten "Steigäcker I" und "Steigäcker II" in Eitensheim in den Retzgraben beantragt.

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